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Verbesserte rechtliche Absicherung von Kindern und Patchworkfamilien

Unterstützung von Familien in all ihrer Vielfalt

Von Patchworkfamilien bis zu Alleinerziehenden: Die Situation von Familien ist vielfältig. Jetzt wird deren rechtliche Situation durch das Familienrechtsänderungsgesetz 2009 verbessert, berichtet VP-Abg. z. NR Günter Kössl.

„Notwendige Neuerungen haben sich durch die verschiedenen Familienkonstellationen ergeben“, meint der Abgeordnete. So beispielsweise bei den Patchworkfamilien: Die eheliche Beistandspflicht von Ehegatten wird dahingehend erweitert, dass jeder Ehegatte dem anderen in der Ausübung der Obsorge gegenüber dessen Kindern in angemessener Weise beizustehen hat. Darüber hinaus geht es auch um die Vertretung in Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens.
„Stiefelternteile haben bei der Betreuung und Erziehung von Kindern, die aus einer früheren Ehe bzw. Partnerschaft des anderen stammen, eine sehr wichtige Rolle. Patchworkväter oder -mütter sind außerdem auch als Chance einer weiteren wichtigen Bezugsperson für das Kind zu sehen. Sie sollten daher auf keiner Ebene ‚beziehungslos’ gegenüber dem Kind des Partners sein und als ‚Fremder’ gelten“, zeigt sich Kössl überzeugt.

Im Interesse der Kinder sind speziell die Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss. Viele Alleinerziehende leiden unter schwankendem Einkommen und langen Verfahren in diesem Bereich, zeigt sich die ÖVP-Abgeordnete über die Beschleunigung bei der Gewährung von Unterhaltsvorschüssen zufrieden.
 „In Hinkunft soll grundsätzlich ein Vorschuss geleistet werden, sobald ein vollstreckbarer Exekutionstitel für den gesetzlichen Unterhaltsanspruch besteht und ein "tauglicher" Exekutionsantrag bei Gericht eingebracht worden ist. Das Ergebnis des Exekutionsverfahrens gegen den Unterhaltsschuldner muss nicht mehr abgewartet werden“, erklärt Kössl die Details und verweist auf weitere Teile im Gesetzespaket: So gibt es unter anderem Modernisierungen auch bei den Ehepakten, Vorausverfügungen hinsichtlich des ehelichen Gebrauchsvermögens werden erleichtert und überholte Rechtsinstitute wie etwa die Morgengabe beseitigt.
Weitere Verbesserungen betreffen die Halbierung der Gebühr für Anträge auf Besuchsrecht und den Adoptionsbereich.
 „Insgesamt wird der gesellschaftspolitischen Realität Rechnung getragen, wobei das Wohl der Kinder im Zentrum steht“, so Günter Kössl abschließend. 

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