"Die Gaskrise hat es deutlich aufgezeigt, wir müssen unsere Abhängigkeit von Brennstoffen wie Öl und Gas verringern. Daher wird die Umstellung auf Einzelöfen, die durch feste Biomasse wie Pellets befeuert werden, vom Land Niederösterreich mit einem Zuschuss bis zu 30 Prozent der Investitionskosten gefördert. Mit dieser Maßnahme sind wir Pioniere unter den Bundesländern", berichtet Ing. Andreas Pum aus der letzten Landtagssitzung.
"Damit setzen wir nicht nur ein Zeichen in der Umweltpolitik sondern wollen auch die niederösterreichischen Haushalte finanziell entlasten. Denn es wird nicht nur die CO2-Emission um jährlich 3 Tonnen gesenkt, sondern es entsteht auch eine Heizkostenersparnis von durchschnittlich 600 Euro pro Jahr im Vergleich zu Öfen die mit fossilen Heizstoffen wie Öl oder Kohle betrieben werden", weiß VP Landtagsabgeordneter Ing. Andreas Pum.
Diese neue Fördungsschiene ist zusätzlich, denn die bestehenden Förderungen für Fernwärmeanschlüsse, Stückholzkessel sowie Hackschnitzel- bzw. Pelletsanlagen mit automatischer Brennstoffzufuhr für Zentralheizungsanlagen, bleiben weiter bestehend.
Pum: „Wir setzen mit allen unseren Energieförderungen klare Impulse in Richtung nachwachsender Brennstoffe, welche Öl und Gas ersetzen sollen. Damit ergeben sich auch langfristige Einnahmequellen für die Land- und Forstwirtschaft und das Geld für´s Heizen bleibt in Österreich und geht nicht nach Russland oder in den arabischen Raum.“
FAKTENÜBERSICHT
Was wird gefördert?
Für folgende Maßnahmen kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in folgender Höhe gewährt werden:
30 % bei Fernwärmeanschlüssen bis zu € 1.500,–
30 % bei Stückholzkessel mit Pufferspeicher bis zu € 2.550,–
30 % bei Hackschnitzel- bzw. Pelletsanlagen mit automatischer Brennstoffzufuhr bis zu € 2.950,–
Dies gilt bei Eigenheimen, Wohnhäusern und Wohnungen. Versorgt die Heizungsanlage
bzw. der Fernwärmeanschluss in den Wohnhäusern mehr als eine Wohnung,
dann erhöht sich dieser Betrag für jede weitere Wohnung um € 370,–, vorausgesetzt
es werden die 30 % der Investitionskosten dadurch nicht überschritten.
Beim Heizkesseltausch zählen zu den Investitionskosten:
_der Heizkesseltausch (inkl. Brenner),
_der elektrische Anschluss und
_die notwendigen Installationsarbeiten.
Bei Fernwärmeanschlüssen zählen zu den Investitionskosten:
_der Einbau eines Wärmetauschers,
_der elektrische Anschluss und
_die Installationsarbeiten zur Anbindung an das Wärmeverteilungssystem,
darüber hinaus können auch notwendige Nebenarbeiten wie z. B. Elektriker, Maurer etc.
anerkannt werden, wenn für diese Arbeiten keine Eigenheimsanierung beantragt wird.
Sofern die Möglichkeit besteht, an ein Fernwärmenetz anzuschließen, sollte dies vorrangig
durchgeführt werden.
Alle Details auch unter www.noel.gv.at



