„Blau-gelbe Schulstartgeld ab 16. August 2023“ beantragen

Rund 17.000 Kinder und Jugendliche im Bezirk Amstetten sind anspruchsberechtigt

„Zum Start des neuen Schuljahrs 2023/2024 steht wieder das ,blau-gelbe Schulstartgeld‘ in Höhe von 100 Euro zur Verfügung. Damit entlasten wir unsere Familien zielgerichtet – denn der Schulstart ist eine Zeit, in der die Eltern finanziell zusätzlich gefordert sind. Rund 17.000 Kinder, Jugendliche und Lehrlinge im Bezirk Amstetten sind anspruchsberechtigt. Also: Das ,blau-gelbe Schulstartgeld‘ ab 16. August 2023 beantragen“, so LGF LAbg. Bernhard Ebner.

„Bereits im vergangenen Jahr konnten wir über 185.000 Familien mit dieser Unterstützungsleistung entlasten. Landesweit stellen wir für diese Maßnahme 20 Millionen Euro zur Verfügung, damit sich alle Familien diesen Bonus abholen können. Uns ist jedes Kind und jeder Jugendliche gleich viel wert, aus diesem Grund sollen wieder alle vom ,blau-gelben Schulstartgeld‘ profitieren“, so LAbg. Bgm. Anton Kasser

„Das ,blau-gelbe Schulstartgeld‘ ist eine wichtige Maßnahme, um unsere Familien im Bezirk Amstetten zu unterstützen. Der Antrag kann einfach und unkompliziert online ausgefüllt werden. Gut, dass wir diese Unterstützungsleistung auch in diesem Jahr anbieten können“, so Ebner.

 

Das „blau-gelbe Schulstartgeld“ kann unabhängig vom Einkommen beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die erziehungsberechtige Antragstellerin oder der Antragsteller den Hauptwohnsitz und das Kind einen Wohnsitz in Niederösterreich haben. Volljährige Schüler und Schülerinnen bzw. Lehrlinge, welche die Familienbeihilfe persönlich beziehen und den Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben, können den Antrag selbst stellen. Der Ort, an dem die Schule oder Lehrstelle besucht wird, spielt für die Beantragung aber keine Rolle.