„Jeder Rinderbauer weiß heutzutage, dass die rechtzeitige Meldung an die AMA-Rinderdatenbank wichtig ist. Die EU-Kommission hat versucht, ob man dann nicht gleich bei einer Überschreitung der Frist, die Prämie für dieses Tier lebenslang streicht. Dieser Schildbürgerstreich erster Klasse wurde nun saniert!“, freut sich VP Landtagsabgeordneter Ing. Andreas Pum.
Hintergrund der Auseinandersetzungen zwischen EU und Bauernvertretern ist eine Art Lebenslauf für Rinder, welcher Voraussetzung für EU Förderungen ist. Dabei ist speziell bei Verkäufen der „Rinderlebenslauf“ nicht immer mit dabei. Dies hätte zu Förderungsverlusten geführt.
„ Durch eine gemeinsame Vorgangsweise von Bauernbund und Landwirtschaftskammern konnten nun die Prämien gesichert und eine Nachmeldefrist vereinbart werden“, freut sich Pum.
Die Landwirtschaftskammer lehnte diese EU-Sanktionsregelung als unverhältnismäßig und nicht nachvollziehbar immer ab, und es konnte folgende Regelung erreicht werden.
Die Europäische Kommission hat in einem geänderten Rechtstext festgelegt, dass bei Rindern die Prämienfähigkeit erhalten bleibt, wenn die Meldungen des Antragstellers bis zum Beginn der Haltefrist (Antragsstichtag) vorliegen.
Pum weist darauf hin, dass verspätete Meldungen an die Rinderdatenbank (Cross Compliance Bestimmungen) weiterhin zu Kürzungen von Direktzahlungen führen können
EU Förderungen für Rinderbauern gesichert
In einem langwierigen Rechtsstreit hat sich die Bauernvertretung jetzt gegen die EU Kommission durchgesetzt
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