Fortführung des Handwerkerbonus 2016

Arbeitsleistungen bis zu 3.000 Euro einreichen und bis zu maximal 600 Euro pro Jahr für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von Häusern und Wohnungen Förderung abholen.

„Es ist eine lange Forderung des Wirtschaftsbundes, den Handwerkerbonus für private Auftraggeber 2016 wieder zu gewähren, vor kurzem wurde nun die Fortführung des Handwerkerbonus beschlossen“, freut sich LAbg. Michaela Hinterholzer.

Die Idee dieser speziellen Förderung war und ist, durch eine steuerliche Absetzbarkeit der Handwerkerleistungen die Schwarzarbeit einzudämmen und gleichzeitig die Wirtschaft wieder anzukurbeln.
Bis zu 600 Euro Förderung abholen

Rückerstattet werden voraussichtlich bis zu maximal 600 Euro pro Jahr und Antragsteller für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von Häusern und Wohnungen. Private Auftraggeber können also Handwerkerleistungen bis zu 3.000 Euro einreichen.

Für den Landesinnungsmeisterstellvertreter der Maler und Tapezierer in Niederösterreich, Andreas Friedl ist klar:“ Der Handwerkerbonus war 2014 und 2015 Impulsgeber für die heimische regionale Wirtschaft. Vom Handwerkerbonus profitieren Eigentümer und Mieter, wenn sie Rechnungen für die Arbeitsleistungen bei Renovierung, Erhaltung und Modernisierung ihres Wohnobjektes unbar auf das Konto des Handwerkers überweisen“.

Die genauen Förderrichtlinien werden derzeit erarbeitet, wie die Regierung verlauten ließ, wird es für den Handwerkerbonus 2016 und 2017 insgesamt 40 Millionen Euro geben.

Ein Tipp der beiden Wirtschaftsvertreter:“ Es gilt bei der Einreichung - wer zuerst kommt, mahlt zuerst - also bei Interesse auf der offiziellen Homepage der Förderstelle nachsehen“.

Soviel ist schon klar

Gefördert werden Leistungen, die ab dem 01. Juni 2016 erbracht werden. Eine Antragstellung wird voraussichtlich ab Anfang Juli 2016 bei den Bausparkassen möglich sein. Die genauen Richtlinien befinden sich derzeit in Ausarbeitung und werden rechtzeitig auf dieser Webseite veröffentlicht. Die gesetzliche Grundlage für den Handwerkerbonus, die Förderrichtlinien, die Abwicklung des Verfahrens sowie FAQ’s werden auf der gemeinsamen Website des Bundesministeriums für Finanzen und der Kommunalkredit Public Consulting GmbH. www.handwerkerbonus.gv.at dargestellt.