„Hinter dem etwas sperrigen Namen NÖ Energieeffizienzgesetz 2012 verbirgt sich eine kleine Revolution im Energiebereich“, zeigt sich LAbg. Bgm. Anton Kasser über diese Weichenstellung im Umweltschutz sehr erfreut.
Niederösterreich befindet sich auf einem guten Weg, seine Energie-Ziele zu erreichen und setzt durch das neue Energieeffizienzgesetz nun konkrete Maßnahmen.
„ Da kommen auf die Gemeinden vielfältige Aufgaben zu. So wird ein Energiebeauftragter Pflicht, der eine Energiebuchhaltung zu führen hat und die Gemeinden werden ihre Vorbildfunktion auch bei der Sanierung der öffentlichen Gebäude umsetzen können“ so Kasser, „denn auch da gibt es konkrete Fristen bis 31.12.2020“.
Damit sollen in den kommenden Jahren in der Region Amstetten immerhin an die 300 öffentliche Gebäude energietechnisch auf Schuss gebracht werden.
Das Energieeffizienzgesetz bringt für niederösterreichs Gemeinden bedeutende Änderungen mit sich. Die Ziele für eine zukunftsfähige Energieversorgung wurden darin formuliert und sehen für die Gemeinden wichtige Neuerungen vor.
Kasser:“ Der Umweltverband im Bezirk wird den Gemeinden dabei zu Seite stehen und die notwendigen Maßnahmen und Arbeiten unterstützen oder auf Wunsch auch übernehmen, dass steigert die Synergien und vereinfacht die Verwaltungsabläufe.“
Ziele des Energieeffizienzgesetzes
• Kostenwirksame Steigerung der Effizienz in der Energienutzung
• Festlegung von Rahmenbedingungen, um eine effiziente Energienutzung zu ermöglichen (z.B.: verpflichtende Energiebuchhaltung, Nennung von Energiebeauftragten)
• Forcierung von Dienstleistungen zur Steigerung der Effizienz
Die wichtigsten Inhalte:
• Informationspflicht des öffentlichen Sektors gegenüber der Öffentlichkeit, über Vorbildfunktion und gesetzte Energie-Maßnahmen
• Beschaffung nach energieeffizienten Gesichtspunkten
• Sanierung der Gebäude im öffentlichen Sektor bis 31.12.2020
• Bestellung eines/einer Energiebeauftragten in Gemeinden ab 2013
• Geförderte Energieberatung für Private, Gemeinden und Betriebe
• Verpflichtende Energiebuchhaltung für Gemeinden
• Zurverfügungstellung von aggregierten Energie-Daten durch EVUs an das Land NÖ




