Urlaubsfahrten mit dem Auto

Die „Rettungsgasse“ auf Autobahnen ist nicht nur in Österreich Pflicht.

Damit Einsatzorganisationen auf mehrspurigen Straßen schneller den Einsatzort erreichen, ist die Bildung einer „Rettungsgasse“ gesetzlich vorgeschrieben.

Bei Urlaubsfahrten in das Ausland ist zu beachten, dass in Deutschland, der Schweiz, Tschechien und Slowenien das gleiche Prinzip gilt wie in Österreich.

Kössl:“ Feuerwehr und Rettungsdienst haben durch die starke Zunahme des Verkehrs auf Autobahnen und Schnellstraßen große Schwierigkeiten, bei Unfällen mit Staubildung Verletzte rasch zu bergen und zu versorgen“, daher wurde die Rettungsgasse umgesetzt.

 

Rettungsgasse – wie geht das?

Unter einer Rettungsgasse wird die Bildung eines Fahrweges für Rettungskräfte durch die Autofahrer/innen auf mehrspurigen Richtungsfahrbahnen verstanden. Diese wird auf Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung und baulicher Mitteltrennung immer zwischen dem äußerst linken und dem nächstfolgenden Fahrstreifen gebildet.

Die Fahrzeuglenker sind verpflichtet, sich bei Stauungen am jeweiligen Rand des entsprechenden Fahrstreifens aufzustellen und zwischen den angehaltenen Fahrzeugkolonnen eine Fahrgasse zu öffnen. Dabei wird auch ein Ausweichen auf dem Pannenstreifen möglich sein.

„Mit der Rettungsgasse kann die Anfahrtszeit der Einsatzfahrzeuge zum Unfallort um bis zu vier Minuten verkürzt und somit Leben gerettet werden“, berichtet der VP-Sicherheitssprecher Abg. Z. NR Günter Kössl.

Verkehrsteilnehmer, die unberechtigt die Rettungsgasse befahren oder ein Einsatzfahrzeug behindern, müssen mit Geldstrafen bis zu 2.180 Euro rechnen.