Wärmedämmung ohne Kanalgebühr

Nachträgliche Wärmeschutzmaßnahmen haben rückwirkend mit 1. Jänner 2009 keine kanalgebührenrechtlichen Auswirkungen mehr.

„ Eine wichtige Änderung zu Gunsten aller die in den Umwelt- und Klimaschutz investieren, denn nun sind keine höheren Kanalgebühren mehr fällig, wenn ein Haus wärmegedämmt wird“, betonte LAbg. Anton Kasser.
Bisher wurde die Kanalgebühr erhöht, sobald durch die zusätzliche Wärmedämmung eine größere Grundfläche des Hauses gegeben war. Diese klimafeindliche Regelung wurde nun in der Landtagssitzung vom 15.12.2011 aufgehoben.

Für Kasser ist es auch wichtig, dass diese Regelung auch rückwirkend gilt, daher werden auch alle die seit 2009 höhere Kanalgebühren auf Grund der Wärmedämmung bezahlt haben, eine Rückvergütung beantragen können.
Nachträglich angebrachte Wärmeschutzmaßnahmen haben rückwirkend mit 1. Jänner 2009 keine kanalgebühren-rechtlichen Auswirkungen mehr. Liegenschaftsbesitzer welche seit dem 1. Jänner 2009 durch Wärmeschutzmaßnahmen eine höhere Kanalbenützungsgebühr bezahlen mussten, haben nunmehr auch die Möglichkeit diese Erhöhung von der Gemeinde zurückzufordern.

 „Im Sanierungsbereich schlummert noch ein gewaltiges Potential an Energieeinsparung, wenn man bedenkt, dass bisher erst 2,5% des gesamten Gebäudebestandes saniert wurde“, blickt Kasser positiv in die Zukunft.