Funktionierendes Rettungsdienstsystem nicht auseinanderreißen

ÖVP-Vertreter fordern Klarstellung beim Vergaberecht für Rettungsdienste – Gemeinden im Mostviertel sind betroffen

„Durch die hohe Zahl Ehrenamtlicher im Rettungsverbundsystem erspart sich die öffentliche Hand rund 330 Millionen Euro jährlich in Österreich. Das Engagement Freiwilliger stärkt gleichzeitig die Zivilgesellschaft und fördert das EU-Ziel der Solidarität und ist daher nicht wegzudenken“, betonen VP Nationalrat Mag. Andreas Hanger und Amstettens Vizebürgermeister Dieter Funke.

Hanger ist selbst Bezirksstellenleiter des Roten Kreuzes in Waidhofen/Ybbs und kennt daher die Brisanz des Themas im Detail.

„Nur bei einem integriertem System sind auch die im Notfall erforderlichen kurzen Einsatzzeiten bis zum Eintreffen beim Patienten bzw. Unfallort gewährleistet“, so Hanger.

2014 wurde von der EU eine Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Diese Richtlinie wird nun mit dem Vergaberechtsreformgesetz 2017 in österreichisches Recht gegossen. Die EU-Richtlinie sieht zwar Ausnahmen für gemeinnützige Organisationen vor, allerdings gibt es beim Begriff „Rettungsdienst“ eine große Rechtsunsicherheit, die dringend geklärt werden muss. Es ist notwendig, das Rettungsdienstsystem als Gesamtsystem zu verstehen. Dieses beinhaltet im Wesentlichen die notfallmedizinische Versorgung, den klassischen Rettungsdienst und die Krankentransporte. Fällt ein Bereich weg, ist das Gesamtsystem in Gefahr, so ÖVP-Freiwilligensprecher im Nationalrat, Andreas Hanger.

 

Die Fakten in der Region Amstetten

Im Rettungswesen werden gewaltige Leistungen erbracht, so werden in der Region jährlich rund 250.000 Einsatzstunden geleistet. Insgesamt sind knapp 1400 Personen für die Bevölkerung der Region Amstetten im Einsatz.

Über das Modell des Gesamtsystems -  mit notfallmedizinischer Versorgung, dem klassischen Rettungsdienst und den Krankentransporten -  werden auch die Gemeindebudgets in der Region entlastet“, betont Amstettens Vizebürgermeister Dieter Funke, „ eine Verschiebung in diesem ausgewogenen Finanzierungskonzept müssten am Ende die Gemeinden zahlen.“

Bundeskanzleramt nun dringend gefordert

Die Zuständigkeit für das neue Vergabereformgesetz liegt beim Bundeskanzleramt, dieses sei nun dringend gefordert, für die notwendige Klarstellung zu sorgen. Die beiden ÖVP-Politiker bekennen sich ausdrücklich zum österreichischen Rettungswesen in der derzeitigen Form und unterstützen daher auch eine aktuelle Petition des Roten Kreuzes, die vor einer Gefährdung des Rettungsdienstes warnt.

 „Unsere hohe Versorgungssicherheit darf nicht gefährdet werden“, so die beiden ÖVP-Politiker abschließend.