Mehr Gerechtigkeit für ländliche Regionen

Alle Bürger müssen gleich viel wert sein!

 

Derzeit wird zwischen Finanzministerium (Bund), den Landesfinanzreferenten (Bundesländer), dem Städtebund und dem Gemeindebund der neue Finanzausgleich verhandelt. Dieser regelt die Verteilung der Steuermittel auf die verschiedenen Gebietskörperschaften. Rund 66% des Steuerkuchens erhält der Bund, rund 22% die Länder und cirka 11% die Gemeinden. Eine faire, auf alle Bürger gleichmäßige Verteilung der Gemeindemittel im Rahmen des neuen Finanzausgleichs fordern NR Mag. Andreas Hanger, Bezirksparteiobmann Präsident Mag. Johann Heuras und GVV-Obmann DI Johannes Pressl in einer gemeinsamen Pressekonferenz. Der derzeitige Finanzausgleich ist aus Sicht der ÖVP-Mandate extrem ungerecht. Er sieht nämlich deutlich höhere Beträge für die Großstädte (gerechnet pro Hauptwohnsitz) vor. Ursache dafür ist der sogenannte „abgestufte Bevölkerungsschlüssel“. Dieser sorgt dafür, dass Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern ihre Ertragsanteile mit dem Faktor 2,33 aufgewertet bekommen. Für Gemeinden unter 10.000 Einwohner werden die Beträge dagegen nur mit 1,61 multipliziert. Diese „Abstufung“ widerspricht dem verfassungsmäßigen Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bürger, so NR Hanger bei der Pressekonferenz.

Die Verhandlungen zum neuen Finanzausgleich sollen auch dazu genutzt werden, eine Aufgabenreform zwischen Bund, Länder und Gemeinden herbeizuführen. Dort, wo Aufgaben erledigt werden, sollte das Geld auch hinfließen. Gerade kleine Gemeinden in strukturschwachen Regionen haben mit ihren Kindergärten und Schulen, Altenbetreuung und Pflegeeinrichtungen, dem Straßen- und Kanalnetz sowie der Wasserversorgung und vielem mehr eine Fülle von Leistungen zu erbringen“, meinen die Vertreter der ÖVP auf Bezirksebene. Eine gerechte Verteilung der Finanzmittel zwischen den städtischen und ländlichen Regionen sei Voraussetzung für funktionierende Lebensgrundlagen in ländlichen Regionen und nehme auch Druck von den städtischen Siedlungsgebieten.

Das derzeit geltende Finanzverfassungsgesetz aus dem Jahr 1948 ist unter den Bedingungen und Anforderungen der unmittelbaren Nachkriegszeit entstanden. Damals habe man – im nationalen Schulterschluss - den großen Bombenschäden in den Städten Rechnung und deren raschen Wiederaufbau gefördert. Diese Schäden seien aber längst beseitigt und in der Realität haben die Städte die ländlichen Regionen wirtschaftlich längst überholt. Die Finanzausgleichsgesetze blieben dagegen in ihrer Grundstruktur seit Jahrzehnten unverändert. Die anstehenden Verhandlungen für den neuen Finanzausgleich, der ab 2017 gelten wird, sollten daher nicht nur im Verhältnis Bund-Länder, sondern auch hinsichtlich der Gemeindemittel für eine gerechte, zeitgemäße und aufgabenorientierte Mittelverteilung genützt werden, erklären Hanger, Heuras und Pressl unisono.