Mitbestimmen trotz Urlaub oder Arbeit

Wer den Wahlsonntag am 24. April beim Wandern oder in der Arbeit verbringt, muss auf die Mitbestimmung bei der Bundespräsidentenwahl nicht verzichten.

„Sein Wahlrecht bei der kommenden Bundespräsidentenwahl zu nutzen und mitzubestimmen,  ist ein wichtiges demokratisches Grundrecht“, betont NR. Mag. Andreas Hanger, „ daher sollte die Wahlbeteiligung nicht an Freizeit- oder beruflichen Aktivitäten scheitern“.

Da hilft das Wahlrecht mit dem Sie die Möglichkeit haben, schon im Vorfeld Ihre Stimme mittels Briefwahl abzugeben. Sie können bei ihrer Gemeinde bis Mittwoch, den 20. April 2016 eine Wahlkarte schriftlich beantragen. (www.wahlkartenantrag.at)
Sie wählen dann bequem zu Hause, die Wahlkarte muss spätestens am Tag der Wahl (24. April 2016) bis 17.00 Uhr bei einer Bezirkswahlbehörde einlangen oder in einem geöffneten Wahllokal abgegeben worden sein, um in die Ergebnisermittlung einbezogen werden zu können.
Übrigens: wenn Sie dann am Wahltag doch Zuhause sind – auch kein Problem, die Wahlkarte gilt auch in Ihrem Wahllokal, einfach unausgefüllt mitnehmen.

Blitzwahl möglich

Für die ganz Eiligen gibt es die Möglichkeit der „Blitzwahl“. Dazu kommen Sie bis Freitag, den 22. April 2016 vor 12.00 Uhr persönlich aufs Gemeindeamt/Rathaus und holen sich eine Wahlkarte. Sie können dann sofort auf der Gemeinde wählen und die Wahlkarte abgeben. Dauert fünf Minuten und sie nutzen Ihr Wahlrecht.