Die neue COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung bringt wieder erste Öffnungsschritte. So wird etwa der Handel wieder geöffnet und auch Dienstleistungen können teilweise ab 8. Februar wieder in Anspruch genommen werden. Im Fall von körpernahen Dienstleistungen, wie Friseur- oder Massagebesuchen, ist dies allerdings nur nach Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Testergebnisses möglich, der nicht älter als 48 Stunden ist. Aus diesem Grund wurden die Öffnungszeiten der Teststraßen im Bezirk angepasst und aufeinander abgestimmt.
Längere Öffnungszeiten bringen mehr Testkapazität
Bürgermeister Christian Haberhauer erklärt: „Wir haben in Absprache mit den Kleinregionsvertretern, Bürgermeisterin Michaela Hinterholzer und Bürgermeister Johannes Pressl weitere Testkapazitäten geschaffen. Die Öffnungszeiten der Teststraßen sind so aufeinander abgestimmt, dass die BürgerInnen im Bezirk Amstetten von Montag bis Samstag die Möglichkeiten haben, sich testen zu lassen. Eine genaue Übersicht über die Öffnungszeiten in den verschiedenen Gemeinden findet man unter https://notrufnoe.com/testungen-bezam/.
Um Anmeldung wird gebeten
Damit Testungen in diesem Umfang möglich sind, helfen viele Freiwillige mit. Die Testungen werden von geschultem Personal des Roten Kreuzes durchgeführt. Um Anmeldung vorab unter www.testung.at wird dringend gebeten. Für Hilfestellungen bei der Anmeldung stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Gemeindeämter zur Verfügung.
Foto ©Stadtgemeinde Amstetten