„ Ab 2019 werden Menschen entlastet, die arbeiten und Kinder haben. Rund 950.000 Familien und etwa 1,6 Mio. Kinder werden in Österreich von einer Steuerlast von bis zu 1,5 Mrd. Euro befreit – der Familienbonus Plus ist somit die größte familienpolitische Entlastung aller Zeiten“, betont NR Andreas Hanger. „Jene Eltern, die Beruf und Kindererziehung unter ein Dach bringen, leisten einen doppelten Beitrag für unsere Gesellschaft und sollen wieder mehr zum Leben haben“, erklärt NÖAAB-Bezirksobmann Bgm. DI Johannes Pressl. Ebenfalls profitiert auch der Mittelstand durch diese Entlastung, denn jene die am meisten in das System einzahlen, sollen auch am meisten davon haben. Fast 285.000 Kinder in Niederösterreich, davon über 21.524 im Bezirk Amstetten und 2.040 in Waidhofen an der Ybbs, profitieren ab 2019 von der direkten Entlastung durch den Familienbonus Plus. „Damit wurde ein Meilenstein auf diesem Weg gesetzt und eine langjährige Forderung des NÖAAB umgesetzt“, betont NÖAAB-Bezirksobmann Bgm. Johannes Pressl. Entlastung durch den Familienbonus Plus online berechnenDie Höhe der Entlastung durch den Familienbonus Plus kann auf der Seite der Bezirks-ÖVP – amstetten.vpnoe.at abgerufen werden. Nach ausfüllen der Rechnungstabelle wird die direkte Entlastung angezeigt. Auf der Seite gibt es auch das Formular E30 sowie eine Infobroschüre. So nehmen Sie den Familienbonus Plus in AnspruchWenn Sie sich für die Berücksichtigung des Familienbonus Plus über die Lohnverrechnung entscheiden, spüren Sie eine monatliche Steuerentlastung. Dazu müssen Sie das Formular E 30 ausfüllen und Ihrem Arbeitgeber in den nächsten Wochen abgeben.Wollen Sie Ihren gesamten Familienbonus Plus lieber im Nachhinein geltend machen, können Sie das in Ihrer Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung 2019 tun. Die Auszahlung erfolgt in diesem Fall 2020. Familienbonus Plus jetzt beantragenDer Familienbonus Plus kann im Rahmen der Lohnverrechnung mittels Formular E30 beantragt werden (wie z.B. auch bisher der Alleinverdienerabsetzbetrag). Nach Ausfüllen des Formulars muss dieses beim Arbeitgeber abgegeben werden. Dieser berücksichtigt dann den Familienbonus Plus ab 01.01.2019 im Rahmen der Lohnverrechnung und muss zudem auch vom Arbeitgeber auf dem monatlichen Lohnzettel ausgewiesen werden.Der Familienbonus Plus kann auch über die Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt im darauffolgenden Jahr. Sollte der Familienbonus Plus für das Jahr 2019 in Anspruch genommen werden, erfolgt somit die Auszahlung im Jahr 2020.Die FaktenDer Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag. Durch ihn wird Ihre Steuerlast direkt reduziert, nämlich um bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Den Familienbonus Plus erhalten Sie, so lange für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von 500 Euro jährlich zu, wenn Sie für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe beziehen. Geringverdienende Alleinerziehende bzw. Alleinverdienende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, erhalten künftig einen so genannten Kindermehrbetrag in Höhe von max. 250 Euro pro Kind und Jahr.Der Familienbonus Plus wirkt schon ab dem ersten Steuereuro. Voll ausgeschöpft werden kann dieser dann ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von ca. 1.700 Euro (bei einem Kind).
Über 23.500 Kinder im Bezirk profitieren durch den Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus senkt die Steuerlast von bis zu 1.500 Euro pro Kind im Jahr und kann ab sofort beantragt werden.
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