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Ab 1. Juni werden Gewinne von Energieunternehmen abgeschöpft

Mit Donnerstag, 1. Juni tritt die Gewinnabschöpfung für Energiekonzerne in Kraft. Das bedeutet, dass die heimischen Energiekonzerne ab einem Bruttopreis von circa 0,25 Euro/kWh 90% der erwirtschafteten Erlöse in Form eines Energiekostenbetrags an den Staat abführen müssen. ÖVP-Nationalratsabgeordneter Hanger bezeichnet die Maßnahme als „Signal an die Energiekonzerne“ und „absolute Notwendigkeit“.

„Die Großhandelspreise für Strom befinden sich mittlerweile wieder auf einem niedrigen Niveau. Dennoch kommen die sinkenden Preise nur zögerlich bei den Haushalten an. Dies führt dazu, dass die Energieunternehmen sehr hohe Gewinne einfahren. Das auf Kosten der Haushalte, Familien, Pensionisten und Unternehmen“, erklärt Hanger. Daher habe man im Parlament beschlossen, diese Gewinne der Energieunternehmen abzuschöpfen. „Wer von dieser schweren Krise profitiert, der soll auch einen ordentlichen Beitrag leisten. Niemand im Land hat für die Energiekonzerne Verständnis, wenn sie gestiegene Preise umgehend an die Kunden weiterverrechnen, aber das hohe Preisniveau beibehalten, sobald die Preise sinken und dadurch Rekordgewinne einfahren“, findet Hanger klare Worte und fügt hinzu: "Es ist mehr als gerecht, wenn die Energiekonzerne jetzt einen Beitrag leisten."   

Mit dem Gesetz werden die Energieunternehmen aber auch motiviert, in erneuerbare Energieformen (Wasser, Sonne, Wind u.a.) zu investieren. In diesem Fall kann nämlich von den Energieunternehmen ein Steuer-Absetzbetrag in Anspruch genommen werden.   

„Strompreisbremse“ garantiert für 2.900 kWh 10 Cent/kWh  

Zusätzlich ist bereits seit einem halben Jahr die „Strompreisbremse“ in Kraft. Für 2.900 kWh pro Haushalt (das entspricht circa 80 Prozent des Bedarfs eines durchschnittlichen Haushalts) wird ein Arbeitspreis von 10 Cent/kWh durch den Staat garantiert. Wenn also der vertraglich fixierte Strompreis beispielsweise bei 25 Cent liegt, schießt der Staat 15 Cent zu. Liegt der Preis bei 40 Cent, beträgt der Zuschuss 30 Cent. In beiden Fällen bleiben also zehn Cent übrig, welche die Kundinnen und Kunden noch selbst bezahlen müssen. Ein Antrag ist dafür nicht notwendig, die Energielieferanten sind per Gesetz dazu verpflichtet, die Stromkostenbremse in den Energie-Rechnungen zu berücksichtigen.   

„Die Koalition hat in den vergangenen Monaten laufend Maßnahmen beschlossen, um die Menschen und Unternehmen von den gestiegenen Energiepreisen zu entlasten. Die Strompreisbremse ist ein wichtiger Hebel und wird den Strompreis spürbar dämpfen. Der Kurs der Entlastung wird auch die nächsten Monate fortgesetzt. Sollten die Energiekonzerne weiter an den hohen Tarifen festhalten, schließen wir weitere Maßnahmen nicht aus“, so der Abgeordnete.  

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