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Mitbestimmen trotz Urlaub oder Arbeit

Wer den Wahlsonntag am 14.März lieber auf der Schipiste, beim Wandern oder in der Arbeit verbringt, muss auf die Mitbestimmung bei der Gemeinderatswahl nicht verzichten. Die Briefwahl macht es möglich.

„Sein Wahlrecht bei den kommenden Gemeindewahlen zu nutzen und in der eigenen Gemeinde mitzubestimmen,  ist ein wichtiges demokratisches Grundrecht“, betont LR Mag. Johann Heuras, „ daher sollte die Wahlbeteiligung nicht an Freizeit- oder beruflichen Aktivitäten scheitern“.

Da hilft das Briefwahlrecht mit dem Sie die Möglichkeit haben, schon im Vorfeld Ihre Stimme mittels Briefwahl abzugeben. Sie können bei der Gemeinde bis Mittwoch, dem 10. März 2010 eine Wahlkarte schriftlich (per Fax, Mail od. Brief) beantragen und diese wird Ihnen zugesandt.
Sie wählen dann bequem zu Hause und schicken die  Wahlunterlagen bis spätestens 6.30 Uhr am Wahltag dem 14. März 2010 in Ihre Gemeinde.
Übrigens: wenn Sie dann am Wahltag doch Zuhause sind – auch kein Problem, die Wahlkarte gilt auch in Ihrem Wahllokal.

Blitzwahl möglich
Für die ganz Eiligen gibt es die Möglichkeit der „Blitzwahl“. Dazu kommen Sie bis Freitag, dem 12. März 2010 spätestens 12.00 Uhr persönlich aufs Gemeindeamt/Rathaus und holen sich eine Wahlkarte. Sie können dann sofort auf der Gemeinde wählen und die Wahlkarte abgeben.
Dauert fünf Minuten und sie nutzen Ihr Wahlrecht.

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