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Modernes Gemeindedienstrecht und Strukturreform des Musikschulwesens vor Beschluss im Landtag

Höhere Einstiegsgehälter und flexiblere Arbeitsbedingungen stärken Gemeinden als attraktive Arbeitgeber, Reform der Musikschulen bringt Verwaltungsvereinfachung und mehr Sicherheit für Lehrende

„Bereits seit 2018 wurde zwischen den Sozialpartnern verhandelt, um ein neues Gemeindebedienstetengesetz auf den Weg zu bringen. Denn die Veränderungen am Arbeitsmarkt machen es auch für die niederösterreichischen Städte und Gemeinden zunehmend schwieriger, geeignete Arbeitskräfte zu finden. Gerade für junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist der Einstieg in den Gemeindedienst vielfach nicht attraktiv. Ziel der Gespräche war es daher, ein modernes Dienst- und Besoldungsrecht auf die Beine zu stellen. Dies konnte mit höheren Einstiegsgehältern und einer abgeflachten Gehaltskurve geschafft werden. Das neue Gemeindebedienstetengesetz gilt ab 1.1.2025 für alle Neuanstellungen. Wer seit dem 1.1.2022 auf einer Gemeinde oder bei einem Gemeindeverband arbeitet, kann freiwillig ins neue System wechseln. Bestehende Verträge bleiben von den Änderungen aber unberührt. Gewisse Verbesserungen – wie die Möglichkeit für Telearbeit oder die Gehaltserhöhungen für Bedienstete im Kindergartenhilfsdienst – setzen wir aber auch für die derzeitigen Gemeindebediensteten um“, so Klubobmann Jochen Danninger, der weiters die gute Zusammenarbeit hervorstrich: „Ich möchte den Sozialpartnern – allen voran NÖ Gemeindebund Präsident Johannes Pressl, NÖ GVV-Präsident Rupert Dworak, Städtebund NÖ Vorsitzenden Matthias Stadler und den Vertretern der Gewerkschaft younion – für die Einigung im Sinne der Gemeinden danken.“

NÖs Gemeinden sind Arbeitgeber für rund 20.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

„Gemeinden nehmen vielfältige Aufgaben für unsere Landsleute wahr – von der Baubehörde über die Wasserversorgung bis zum Standesamt. Sie sorgen dafür, dass man sich über diese grundlegen Themen keine Gedanken machen muss. Hinter all diesen Dienstleistungen stehen Menschen. Gemeindebedienstete, die tagtäglich ihr Bestes leisten. Heute sind die 573 NÖ Gemeinden Arbeitgeber für rund 20.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Aufgrund des demographischen Wandels stehen wir auch in diesem Bereich vor großen Herausforderungen und werden in den nächsten Jahren laufend Neuaufnahmen brauchen. Genau deshalb braucht es das neue Gemeindebedienstetenrecht“, so NÖ Gemeindebund Präsident Johannes Pressl, der weiters betont: „Wir stellen das Gehaltsschema auf ganz neue Beine – die bisher 7 Entlohnungsgruppen werden auf 8 Verwendungszweige mit je 1-3 Verwendungsgruppen aufgeteilt. Damit kann die Gemeinde eine noch flexiblere und genauere Einstufung vornehmen. Darüber hinaus schaffen wir neue Funktionszulagen für Schlüsselkräfte und vereinfachen die Anrechnung von Berufserfahrungen aus der Privatwirtschaft deutlich.“

Neues Dienstrecht für Musikschullehrerinnen und -lehrer bringt höhere Wertigkeit des Gruppenunterrichts

Neben dem Gemeindedienstrecht steht auch noch das Musikschulwesen auf der Tagesordnung der kommenden Landtagssitzung. Dazu betont Klubobmann Danninger: „Mit dem neuen Gemeindedienstrecht wird auch ein neues Dienstrecht für die Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer beschlossen. Bisher wurde bei ihnen vielfach auf bundesrechtliche Vorschriften verwiesen, was das Dienstrecht sehr komplex gemacht hat. Nun beziehen wir die Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer zur Gänze ins Gemeindedienstrecht mit ein. Die Schaffung eines eigenen Entlohnungsschemas, die stärkere Berücksichtigung des Gruppenunterrichts und neue Funktionsdienstposten sind nur einige Verbesserungen. Neben den dienstrechtlichen Aspekten wird auch eine Novelle des NÖ Musikschulgesetzes selbst beschlossen. Im Bereich der Musikschulen können wir uns landesweit auf ein hochwertiges Angebot verlassen. Um diese hohe Qualität auch in Zukunft sicherzustellen, müssen wir heute die richtigen Veränderungen anstoßen. Dazu zählt es insbesondere, Synergien der einzelnen Schulen zu heben, um die berufliche Sicherheit für Musikschullehrerinnen und -lehrer zu steigern. Daher ist es unser Ziel größere Verbände von Musikschulen zur Effizienzsteigerung der Verwaltung zu schaffen. Wichtig ist dabei: Das Land bekennt sich auch weiterhin zu jedem einzelnen Musikschulstandort und zur Finanzierung unserer Musikschulen. Damit wird auch ein flächendeckendes, umfassendes Fächerangebot für alle Musikschülerinnen und Musikschüler ermöglicht. Das neue NÖ Musikschulgesetz tritt 2026 in Kraft, bis 2031 gibt es eine Übergangsphase – das bedeutet, es ist ausreichend Zeit, um an der Umsetzung gemeinsam mit den Musikschulverantwortlichen im Detail zu arbeiten.“

„Als Sozialpartner war es uns sehr wichtig eine Verbesserung für die Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer zu bewirken. Daher beispielsweise auch die Aufwertung des Gruppenunterrichts auf einen Faktor von bis zu 1,4. Das bedeutet, dass künftig bei Gruppenunterricht eine höhere Entlohnung als bei Einzelstunden möglich ist. Auf vereinzelte Kritik im Begutachtungsverfahren sind wir eingegangen. So wurde die ursprünglich vorgesehene verpflichtende Organisationszeit gestrichen. Und auch hier gilt: Bei bestehenden Verträgen bleibt alles wie bisher“, so Präsident Pressl, der weiters betont: „Aktuell ist es so, dass die Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer jedes Jahr mit ‚Stundenangst‘ konfrontiert sind – also ob überhaupt genügend Stunden in ihrem Unterrichtsgegenstand zustande kommen. Denn davon ist ihr persönliches Einkommen unmittelbar abhängig. Mit dem neuen Musikschulgesetz schaffen wir eine bessere Planbarkeit, um so den Beruf der Musikschullehrerinnen und -lehrer auch attraktiver zu machen. Darüber hinaus wird das Fördersystem der Musikschulen gänzlich neu aufgestellt. Neben dem neuen fixen Förderanteil für Personalkosten wird es darüber hinaus eine Indikatorenförderung und eine Verdoppelung der bisherigen Strukturförderung geben. Damit wird die Finanzierung zielgerichteter und man kann flexibler auf regionale Anforderungen oder strukturelle Besonderheiten Bedacht nehmen.“

Raumordnungsgesetz, Veranstaltungsgesetz und Öffentlicher Verkehr weitere Themen im NÖ Landtag

„Durch eine Novelle des Raumordnungsgesetzes schärfen wir noch einmal nach, was den Schutz unserer Böden anlangt. Betriebsgebiete über 2 Hektar können zukünftig nur noch bei verpflichtender Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden in der Region gewidmet werden. Mehr Rechte bekommen die Gemeinden durch eine Änderung des Veranstaltungsgesetzes bei Kultur- und Traditionsveranstaltungen. Und eine zusätzliche Milliarde Euro werden wir bis 2033 für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs freigeben“, so Danninger abschließend.

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