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NÖAAB-Obmann Sobotka: Ferialarbeiter haben dieselben Rechte wie alle anderen Dienstnehmer

Rund 7.000 junge Landsleute profitieren von Ferienarbeit

„Trotz Schule oder Studium entscheiden sich rund 7.000 junge Landsleute jährlich dafür, in den Sommerferien zu arbeiten. Zum einen um sich etwas leisten zu können, zum anderen um Erfahrungen für das spätere Berufsleben zu sammeln. Dabei ist festzuhalten, dass für Ferialarbeiter dieselben Rechte gelten, wie für alle anderen Dienstnehmer auch“, informiert NÖAAB-Obmann LH-Stv. Mag. Wolfgang Sobotka. Ferialarbeiter gehen ein ganz normales Dienstverhältnis ein und haben die selben arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüche, wie alle anderen Arbeiter und Angestellten eines Betriebes wie z.B. Entlohnung nach Kollektivvertrag, Entgeltfortzahlung im Krankenstand, Ausbezahlung von Überstunden oder eines nicht konsumierten Urlaubs. Wer über der Geringfügigkeitsgrenze von 374,02 Euro im Monat verdient, ist kranken-, unfall-, pensions- und arbeitslosenversichert. Das heißt, ein Ferialjob zählt einmal zur Pensionsberechnung. Mit der Arbeitnehmerveranlagung erhalten Ferialjobber im folgenden Jahr bis zu 110 Euro Negativsteuer oder bei einem monatlichen Einkommen von über 1.200 Euro brutto sogar die gesamte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück. Wer die Kriterien des Pendlerpauschales erfüllt, z.B. wenn die Benützung von Öffis unzumutbar ist, kann dabei sogar zusätzlich einen Pendlerzuschlag beantragen. Seit heuer dürfen über 18-Jährige maximal 10.000 Euro (bisher 9.000 Euro) pro Jahr verdienen, ohne die Familienbeihilfe zu gefährden. Achtsam sollte man bei der Unterscheidung zwischen Ferialarbeiter und Ferialpraktikanten sein. Denn steht bei einem Pflichtpraktikum die Ausbildung im Vordergrund, dann hat man leider keine arbeitsrechtlichen Ansprüche auf Lohn oder Urlaub. Sobald Praktikanten bzw. Praktikantinnen aber ein freiwilliges Taschengeld erhalten, gelten sie wieder als Dienstnehmer und sind vom Betrieb der Sozialversicherung zu melden. „In jedem Fall wünsche ich allen jungen Schülerinnen und Schülern sowie Studentinnen und Studenten alles erdenklich gute und positive Erfahrungen bei ihrer Ferialtätigkeit“, betont der NÖAAB-Obmann.

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