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Pensionsanpassung 2008: Gute Wirtschaftslage macht deutliche Erhöhung möglich

Nationalrat Günter Kössl im Gespräch zu der teilweise heftig diskutierten Pensionserhöhung und die Hintergründe.

Frage:
Herr Nationalrat Kössl, Sie haben die Pensionserhöhung mitbeschlossen. Wie sehen Sie die Diskussion die darüber entstanden ist?

Kössl:
Mit der nachhaltigen Pensionserhöhung für 2008 ist es gelungen, die richtige Balance zwischen den Anliegen der älteren Menschen und den Hoffnungen der Jugend zu finden. Mit Augenmaß und immer die Generationengerechtigkeit als Ziel, wurde die Pensionserhöhung 2008 fixiert.

Frage:
Aber 2,9% halten vor allem junge Menschen nicht gerade für Augenmaß?

Kössl:
Ich finde es schlecht, dass nur die höchsten Prozentsätze diskutiert werden. Das sieht dann so aus, als bekämen alle Pensionisten 2,9% Erhöhung und so stimmt das einfach nicht. Es gibt ein abgestuftes System beginnend von der Mindestpension, die 2,9% erhält über die mittleren Pensionen mit rund 2,0%, bis zu den Höchstpensionen, die mit 1,7% eine geringere Anpassung haben.

Frage:
Aber die Grundfrage bleibt. Können wir uns eine solche Erhöhung leisten?

Kössl:
Eines ist klar: Ohne der guten Wirtschaftsentwicklung und der sorgsamen Budgetpolitik von Finanzminister Wilhlem Molterer, wäre diese Erhöhung nicht möglich gewesen. Der Einsatz der Österreicherinnen und Österreicher an ihren Arbeitsplätzen sowie unsere letzte Pensionssicherungsreform, haben den Grundstein dafür gelegt.
Die Anliegen der älteren Menschen ernst zu nehmen und sie am wirtschaftlichen Erfolg Österreichs teilhaben zu lassen, ohne die Zukunft der Jugend zu beeinträchtigen, ist uns gelungen.

Pensionserhöhung – Die Fakten - Kurzfassung


Pensionen bis 726 Euro – plus 2,9%

Pensionen bis 1.050 Euro –plus 2,0%

Pensionen bis 1.700 Euro – plus 2,0%
 
Pensionen bis 2.161,5 Euro plus 1,7%

Pensionen über 2.161,5 Euro – plus 1,7%

 
Pensionserhöhung – Die Fakten - Langfassung
Ausgleichszulagenrichtsatz bis 726 Euro – plus 2,9% - auf 747 Euro:
Im Jahr 2008 wird der Ausgleichszulagenrichtsatz von 726 Euro um 21 Euro auf 747 Euro angehoben, dies entspricht einer Erhöhung um rund 2,9%. Der Ausgleichszulagenrichtsatz für Familien wird ebenfalls um 2,9%, d.h. auf von 1.091 Euro auf 1.120 Euro angehoben. Diese Neuerungen betreffen rund 198.000 allein stehende Pensionisten - ca. 160.000 davon sind allein stehende ältere Frauen - und rund 41.500 Ehepaare.

Pensionen von 747 Euro bis 1.050 Euro – plus 2,9% bis plus 2,0%:
Pensionen, die über der Mindestpension von zukünftig 747 Euro liegen, werden um einen Fixbetrag von 21 Euro erhöht. Diese Erhöhung wird solange durchgeführt, bis diese 21 Euro einer prozentuellen Erhöhung von 2,0% entsprechen – dies ist bei 1.050 Euro der Fall, d.h. eine Bruttopension von 1.050 Euro wird um 21 Euro auf 1.071 Euro erhöht.

Pensionen von 1.050 Euro bis 1.700 Euro – plus 2,0%:
Ab der Grenze von 1.050 Euro bis zu 1.700 Euro steigen die Pensionen um 2,0%. Beispiel: Eine Pension von 1.700 Euro wird um 34 Euro auf 1.734 Euro (Erhöhung um 2,0%) angehoben.

Pensionen von 1.700 Euro bis 2.161,5 Euro – plus 2% auf plus 1,7%:
Zwischen 1.700 Euro und 2.161,5 Euro sinkt langsam die Erhöhung der Pensionen mit steigender Pensionshöhe von 2% auf 1,7%. Eine Bruttopension von 2.160 Euro wird daher um 36,74 Euro auf 2.196 Euro erhöht.

Pensionen über 2.161,5 Euro – plus 36,75 Euro – auf 2.198,25 Euro:
Über dem Betrag von 55% der Höchstbeitragsgrundlage (2161,5 Euro) wird um den Fixbetrag von ca. 36,75 Euro dauerwirksam erhöht. Dieser 55%-Deckel wird für die Jahre 2008/2009/2010 beibehalten. Eine Bruttopension von 2161,5 Euro wird daher um den Fixbetrag von 36,75 Euro auf 2.198,25 Euro erhöht (entspricht in diesem Fall einer Erhöhung von 1,7%).

 

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